Allgemeine Geschäftsbedingungen



Die Basis einer guten und lange andauernden Geschäftsbeziehung ist eine gute Zusammenarbeit. Hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Erst in zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen den Rahmen eines geschäftlichen Miteinanders.

Dennoch kann ich es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.


1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss

Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Baumservice und Grünpflege vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Baumservice und Grünpflege mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Die Firma Baumservice und Grünpflege hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die evtl. extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.


2. Mitwirkung und Pflichten des Auftraggebers

2.1     Der Auftraggeber stellt der Firma  Baumservice und Grünpflege für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich, unentgeltlich zur Verfügung.


2.2     Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Baumservice und Grünpflege durch ein Fehlen, nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Baumservice und Grünpflege ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.


2.3     Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann Baumservice und Grünpflege für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.  


3. Durchführung der Arbeiten

Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten, der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Spätere Einsprüche werden nicht berücksichtigt.

4. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.

5. Schadensersatz

5.1     Für Schäden, die durch die Firma Baumservice und Grünpflege nachweislich verursacht wurden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Die Firma Baumservice und Grünpflege haftet nur für durch Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachte Schäden. Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.


5.2     Für vom Kunden gestellte Materialien, Gegenstände und Pflanzen übernimmt die Firma Baumservice und Grünpflege keine Garantie oder Gewährleistung.


6. Zahlungsvereinbarungen

Die von Baumservice und Grünpflege berechneten Leistungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung auf das dort angegebene Konto zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma entstandenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistungen, bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.

Die Firma Baumservice und Grünpflege behält sich das Recht vor, bis zu 50% des im Kostenvoranschlag errechneten Betrags als Vorleistung zu berechnen.


7. Zusätzliche Vereinbarungen

Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von der Firma Baumservice und Grünpflege - M.Klein zu unterschreiben.

8. Salvatorische Klausel 

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.